Auch in diesem Jahr wurden wir wieder als Entsorgungsfachbetrieb bestätigt.

Wir erfüllen damit die Anforderungen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) vom 2. Dezember 2016 in der aktuell gültigen Fassung, und erfüllen die einschlägigen Rechtsvorschriften.

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